Quelle: Naumburger Tageblatt vom 07.11.2007
gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 047-03/2007 KT vom 01.11.2007 (Anmerkung: gemeint ist wohl eher 29.10.2007)
Auf der Grundlage der §§ 6, 33 Abs. 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. November 2006 (GVBI. LSA S. 522) in Verbindung mit dem Runderlass über Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister (RdErl. des MI vom 01.12.2004 - 31.21.10041) hat der Kreistag des Burgenlandkreises in seiner Sitzung am 29.10.2007 folgende Satzung beschlossen:.
Diese Satzung gilt für ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandkreises.
(1) Die Aufwandsentschädigung wird ausschließlich als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Zahlung
der Aufwandsentschädigung erfolgt nach Ablauf des Monats.
(2) Es werden monatlich folgende Pauschalbeträge gezahlt:
Kreisbrandmeister | 300,00 Euro |
Stellvertretender Kreisbrandmeister | 200,00 Euro |
Abschnittsleiter | 160,00 Euro |
Stellvertreter Abschnittsleiter | 110,00 Euro |
(3) In der Aufwandsentschädigung des Stellvertretenden Kreisbrandmeisters ist die Aufwandsentschädigung als
Abschnittsleiter inbegriffen.
(4)Im Falle der Verhinderung einer der in Absatz 2 genannten Personen für einen zusammenhängenden Zeitraum von
mehr als 3 Monaten ist dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zu derjenigen des
Vertretenen zu gewähren.
(1) Die Kreisausbildung ist nach der" Verordnung über die Aus- und Fortbildung in den Freiwilligen Feuerwehren
(AusbVO-FF) vom 29.02.2000 GVBI. LSA S. 786) durch fachlich qualifizierte und durch das Land als Ausbilder bestätigte
Personen durchzuführen.
(2) Für die Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen werden ehrenamtliche Kreisausbilder tätig, die einen
Pauschalsatz von 13,00 Euro für jede entsprechend dem kreislichen Ausbildungsplan festgelegte Unterrichtsstunde
erhalten.
(3) Den Helfern der Kreisausbilder wird eine Aufwandsentschädigung • von 5,00 Euro je gemeinsam mit den Kreisausbildern
abgehaltene Ausbildungsstunde gewährt.
(4) Die Abrechnung erfolgt im Folgemonat des Lehrgangsabschlusses.
(5) Unterrichtsstunden außerhalb der geplanten Ausbildungsstunden des kreislichen Ausbildungsplanes werden nicht
entschädigt.
(1) Der Kreisjugendfeuerwehrwart wird durch die Jugendwarte der Feuerwehren des Burgenlandkreises dem Landkreis zur
Berufung vorgeschlagen. Er erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro.
(2) Die Abschnittsjugendfeuerwehrwarte erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 25,00 Euro.
(3) Die Leiter der Einheiten für besondere Einsätze gemäß § 3 (2) Pkt. 4 BrSchG LSA werden durch
den Landkreis in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister eingesetzt und erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich
50,00 Euro.
(4) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt nach Ablauf des Monats.
Mit der Aufwandsentschädigung sind notwendige bare Auslagen für die büromäßige Erledigung der laufenden Dienstgeschäfte sowie die gelegentliche Inanspruchnahme privater Räume zu dienstlichen Zwecken abgegolten.
(1) Neben der Aufwandsentschädigung besteht Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Nichtselbständigen wird
der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbständigen, Hausfrauen usw. ist der
Verdienstausfall in Form eines pauschalen Durchschnitts- oder Stundensatzes zu ersetzen. Dieser darf 13,00 Euro nicht
übersteigen.
(2) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallene Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sollte erstattet werden,
wenn dieser zu Lasten des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird.
(3) Erstattungen nach Absatz 1 und 2 können nur auf Antrag erfolgen.
Den in § 2 aufgeführten ehrenamtlichen Funktionsträgern ist nach den für hauptamtliche Beamte des Landes geltenden Grundsätzen Reisekostenvergütung zu gewähren.
Die Satzung tritt am 01. 01. 2008 in Kraft.
Gleichzeitig treten außer Kraft:
Naumburg, den 01.11.2007
Harri Reiche
Landrat